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Vertragsunterzeichnung

Fürs Museumsgebäude mit allen zum Gebäude und Boden gehörenden Angelegenheiten, wie z.B. den Versicherungen, ändert sich grundsätzlich nichts. Für den laufenden Museumsbetrieb, wie Sonderausstellungen, Betreuung der bestehenden Dauerausstellung, Inventarisierungen usw. wurde nach einem Jahr Probelauf die Finanzierung neu vereinbart. Als Entlastung im Budget der Einwohnergemeinde werden die Kosten für den Museumsbetrieb neu durch die Ortsbürgergemeinde übernommen.

In einem Anhang zum Hauptvertrag und der Leistungsvereinbarung wurde dies mit Unterschrift durch die Verantwortlichen der Ortsbürgergemeinde, Einwohnergemeinde und des Museums vereinbart.